Die Riester-Rente verdankt ihren Namen dem ehemaligen Minister Walter Riester. Riester schlug im Zusammenhang mit der Rentenreform 2000/2001 die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge vor. Die daraufhin eingeführte Riester-Rente ist eine privat finanzierte Altersrente, die vom Staat gefördert wird. Die Förderung selbst erfolgt durch steuerliche Vorteile und durch Zulagen an einen speziellen anspruchsberechtigten Personenkreis. Ausgeschlossen von der Förderung sind beispielsweise nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige, Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen und Altersrentner.
Die Riester-Rente bringt dem Sparer, der sie abschließt, einige handfeste Vorteile gegenüber konventionellen kapitalbildenden Verträgen. So ist während der Ansparphase das Guthaben in einer Riester-Rente pfändungssicher, auch wird das Guthaben bei der Anrechnung von Vermögen nicht berücksichtigt. Auch kann das angesparte Kapital zu einem anderen Anbieter übertragen werden, falls der Versicherungsnehmer zu einem anderen Unternehmen wechseln möchte.
Voraussetzung für die Gewährung der Zulagen ist ein Altersvorsorgevertrag, der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zertifiziert ist. Für diese Zertifizierung muss der Versicherer unter anderem mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge inklusive der staatlichen Zulage garantieren. Dies bedeutet für den Kunden eine sehr hohe Sicherheit für seine Beiträge im Vergleich mit anderen Vertragstypen. Da jedoch Altverträge meist nicht alle vom Gesetzgeber geforderten Auflagen erfüllen, ist ein Neuabschluss zur Erlangung der Zuschüsse in aller Regel notwendig, um sich die Vorteile der Riester-Rente zu sichern. Die Altersvorsorgezulage wird beim Staat beantragt und fließt nach Bewilligung direkt in den Altersvorsorgevertrag.
Um die volle Förderung zu erhalten, ist es nötig, dass der Antragsteller einen Mindestbeitrag selbst in die Riester-Rente einzahlt. Seit 2008 beträgt dieser Mindestbeitrag 4 % des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres abzüglich der Zulage des laufenden Jahres. Wird der Mindestbeitrag nicht erreicht, werden die Zulagen anteilig gekürzt. Seit dem Jahr 2008 beträgt die Höhe der Grundzulage 154 Euro pro Person. Die Kinderzulage beträgt 185 Euro, für nach dem 01.01.2008 geborene Kinder sogar 300 Euro. Anspruch auf Kinderzulage besteht für jedes Kind, für das der Anspruchsteller wenigstens einen Monat lang Kindergeld bezogen hat.
Die in die Riester-Rente einzahlten Beiträge sowie die Zulage, auf die der Versicherungsnehmer Anspruch hat, können in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag, für den ein Sonderausgabenabzug möglich ist, beträgt 2.100 Euro und gilt seit dem Jahr 2008. Für Berufseinsteiger kann die Förderung sogar noch attraktiver werden, denn wird der Vertrag vor der Vollendung des 25. Lebensjahres abgeschlossen, wird im ersten Sparjahr eine um 200 Euro höhere Grundzulage bewilligt. Schon allein aufgrund der staatlichen Förderung ist die Riester-Rente also eine empfehlenswerte Form der Altersvorsorge.

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